Tierschutz geht uns alle an
Waidgerechter Umgang mit gefangenen Fischen
- Gehakte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden
- Fangfähige Fische sind gemäß den Vorgaben der Tierschutz-/Schlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich waidgerecht zu betäuben und mit dem Herzstich zu töten
- Der Angelhaken darf erst nach Betäubung und Tötung entfernt werden
- Das Hältern geangelter Fische ist verboten
Köder / Fangpraxis
- Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten
- Das Anfüttern der Fische ist verboten
- An unseren Gewässern ist der Einsatz von lebenden Köderfischen – wie überall sonst auch – verboten
- Sich von seiner(n) ausgeworfenen Angeln zu entfernen ist verboten
- Auch bei vorrübergehender Abwesenheit sind die Angeln einzuholen und zu entködern
- Der Einsatz eines Senknetzes oder anderer Netze ist verboten
- Keschern und Reißangeln ist streng verboten und führt zum sofortigen Hausverbot. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit
Abfälle
- Wir bitten Dich, die zahlreich vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen
- Insbesondere Zigarettenkippen sind zu löschen und in die zahlreichen Abfallbehälter/Zigarettenkästen zu entsorgen