Teichordnung

 

  • Mit dem Betreten des Geländes wird die Teichordnung verbindlich anerkannt.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals / Teichaufsicht ist jederzeit Folge zu leisten.
  • Das Umherlaufen mit der beköderten Angelrute, auf der Suche nach Fischstandplätzen ist grundsätzlich untersagt.
  • Ihr benötigt um bei uns zu angeln, keine  Fischereierlaubniss.! 
  • Jeder Angler hat einen Unterfangkescher, Fischbetäuber und Messer mitzuführen. Der Fisch wird an dem Platz, an dem er gehakt wird, waidgerecht betäubt und mit dem Messer per Herzstich getötet. Zuwiderhandlungen werden angemahnt und können bis zum Platzverbot bzw. Hausverbot führen. Die Angelkarte verliert in diesem Fall entschädigungslos ihre Gültigkeit.
  • Auf Mitangler ist Rücksicht zu nehmen. Querwürfe sind zu vermeiden. Wenn der Nachbarangler einen großen Fisch hakt, sind die eigenen Angeln unverzüglich aus dem Wasser zu nehmen, um Abrisse und Schnur einsammeln zu vermeiden.
  • Das Begehen und Nutzen der Wege erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Für Schäden die der Gast sich selbst, anderen Personen oder der Anlage zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar zu machen.
  • Es dürfen nur Einzelhaken verwendet werden. Der Gebrauch von Zwillingshaken oder Drillingshaken sowie das Reißen der Fische oder Keschern führt zum sofortigen Hausverbot. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.
  • Die Fische sind nach Tötung kühl aufzubewahren.
  • Graskarpfen sind ganzjährig geschützt und müssen schonend abgehakt und zurückgesetzt werden, zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.
  • Der Angelplatz ist sauber zu verlassen.
  • Die Toiletten sind zu nutzen.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines Erwachsenen am Teich aufhalten und nur unter Aufsicht angeln.
  • Gäste, die sich auf unserer Anlage von uns fotografieren oder filmen lassen, erklären sich stillschweigend mit der Veröffentlichung der Fotos und Filme einverstanden.
  • Angetrunkene Personen sowie Gäste, die sich nicht ordnungsgemäß und/oder waidgerecht verhalten, kann ein sofortiger Platzverweis mit anschließendem Hausverbot ausgesprochen werden. Die erworbene Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit.