Tierschutz geht uns alle an
Waidgerechter Umgang mit gefangenen
Fischen
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Gehakte Fische müssen mit Hilfe eines
Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden
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Fangfähige Fische sind gemäß den
Vorgaben der Tierschutz-/Schlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich waidgerecht zu betäuben und mit dem Herzstich zu töten
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Der Angelhaken darf erst nach Betäubung
und Tötung entfernt werden
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Das Hältern geangelter Fische ist
verboten
Köder / Fangpraxis
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Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist
verboten
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Das Anfüttern der Fische ist
verboten
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An unseren Gewässern ist der Einsatz von
lebenden Köderfischen – wie überall sonst auch – verboten
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Sich von seiner(n) ausgeworfenen Angeln
zu entfernen ist verboten
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Auch bei vorrübergehender Abwesenheit
sind die Angeln einzuholen und zu entködern
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Der Einsatz eines Senknetzes oder
anderer Netze ist verboten
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Keschern und Reißangeln ist streng
verboten und führt zum sofortigen Hausverbot. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit
Abfälle
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Wir bitten Dich, die zahlreich
vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen
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Insbesondere Zigarettenkippen sind zu
löschen und in die zahlreichen Abfallbehälter/Zigarettenkästen zu entsorgen