Tierschutz geht uns alle an

 

Waidgerechter Umgang mit gefangenen Fischen

  • Gehakte Fische müssen mit Hilfe eines Unterfangkeschers unverzüglich und schonend aus dem Wasser gehoben werden
  • Fangfähige Fische sind gemäß den Vorgaben der Tierschutz-/Schlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich waidgerecht zu betäuben und mit dem Herzstich zu töten
  • Der Angelhaken darf erst nach Betäubung und Tötung entfernt werden
  • Das Hältern geangelter Fische ist verboten

 

Köder / Fangpraxis

 

  • Das Ausnehmen der Fische am Gewässer ist verboten
  • Das Anfüttern der Fische ist verboten
  • An unseren Gewässern ist der Einsatz von lebenden Köderfischen – wie überall sonst auch – verboten
  • Sich von seiner(n) ausgeworfenen Angeln zu entfernen ist verboten
  • Auch bei vorrübergehender Abwesenheit sind die Angeln einzuholen und zu entködern
  • Der Einsatz eines Senknetzes oder anderer Netze ist verboten
  • Keschern und Reißangeln ist streng verboten und führt zum sofortigen Hausverbot. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit

 

 

Abfälle

  

  • Wir bitten Dich, die zahlreich vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen
  • Insbesondere Zigarettenkippen sind zu löschen und in die zahlreichen Abfallbehälter/Zigarettenkästen zu entsorgen